Freiwillige   Feuerwehr   der   Stadt   Leichlingen 
>>> gegründet 1882 <<<

 

Richtig parken kann leben retten!

So          bitte nicht!

 

Immer wieder kommt es vor, dass Rettungsfahrzeuge bei der Anfahrt zur Einsatzstelle durch falsch abgestellte Fahrzeuge behindert werden und unter Umständen lebensrettende Zeit vergeht.

Bedenken Sie deshalb:

Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdiensten benötigen eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 m! Dieser Bereich ist auf jeder Straße immer - TAG und NACHT freizuhalten!

Parken Sie nie zu nah an Einmündungen! Feuerwehr- und Rettungsdienstfahrzeuge brauchen allein schon wegen ihrer Länge viel Platz in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen. Halten sie beim Parken einen Mindestabstand von 5 m zu Einmündungen! Stellen Sie Ihr Fahrzeug niemals auf Sperrflächen ab! Sie dienen unter Umständen den Einsatzfahrzeugen als Platz um überhaupt in Einfahrten und Einmündungen einfahren zu können.

Denken Sie daran, dass in ZONEN immer eingeschränktes Halteverbot herrscht! Hier ist das Parken nur auf gekennzeichneten Flächen erlaubt. Weiterhin ist das Halten auf allen Flächen verboten, die für die Feuerwehr gekennzeichnet sind. Dazu zählen unter anderem Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrausfahrten, Stellflächen für die Feuerwehr. Außerdem ist das Parken auf allen Hydranten-, Kanal- und Zisternendeckeln verboten!

Wenn Sie sich selbst im Verkehr bewegen, bedenken Sie immer wo und wie Sie Ihr Fahrzeug abstellen!

Halten Sie niemals in zweiter Reihe oder blockieren die Straße sogar völlig mit Ihrem Fahrzeug - auch nicht für nur 3 Minuten! Es könnte wichtige Zeit für ein Menschenleben sein.

Wussten Sie schon:

Verkehrsteilnehmer können haftbar gemacht werden, wenn wegen ihres regelwidrigen Parkens die Feuerwehr den Einsatzort zu spät erreicht und dadurch Personen zu Schaden kommen.

Ihr Kontakt zur Feuerwehr Leichlingen:   hier                    Startseite

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