Freiwillige   Feuerwehr   der   Stadt   Leichlingen 
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NEU:         VStättVO NRW ab 28.12.2009 in der SBauVO NRW
Am 28.12.2009 tritt die Sonderbauverordnung (SBauVO) in Kraft. Sie beinhaltet die bisherigen Verordnungen „Versammlungsstätten“, „Beherbergungsstätten“, „Verkaufsstätten“, „Hochhäuser“ sowie „Garagen“.

 

Sonderbauverordnung
Das Feuerwehrlexikon
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung NRW, FSHG vom 1. März 1998
Laufbahnverordnung NRW vom 15. Februar 2002
Liste aller aktuellen Feuerwehr Dienstvorschriften, teils zum Download !!!

 

 

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